§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AP-Personalexpert GmbH und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die AP-Personalexpert GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss

Angebote der AP-Personalexpert GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die AP-Personalexpert GmbH den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt.


§ 3 Leistungen

Die AP-Personalexpert GmbH erbringt Personaldienstleistungen, insbesondere Personalvermittlung, Zeitarbeit und Beratung im Bereich Personalmanagement. Die konkreten Leistungen und deren Umfang werden im jeweiligen Vertrag geregelt.


§ 4 Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen der AP-Personalexpert GmbH richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die jeweils aktuellen Preislisten der AP-Personalexpert GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


§ 5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen der AP-Personalexpert GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


§ 6 Haftung

Die AP-Personalexpert GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die AP-Personalexpert GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen der AP-Personalexpert GmbH.


§ 7 Gewährleistung

Die AP-Personalexpert GmbH gewährleistet, dass die vermittelten Arbeitnehmer die im Vertrag vereinbarten Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen. Sollte sich innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Arbeitsbeginn herausstellen, dass ein Arbeitnehmer nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich der AP-Personalexpert GmbH mitzuteilen. Die AP-Personalexpert GmbH wird in diesem Fall einen Ersatzarbeitnehmer stellen oder die Mängel beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen oder die Vergütung mindern.

 

§ 8 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangten Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich oder die betroffene Partei hat schriftlich ihr Einverständnis erklärt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der AP-Personalexpert GmbH, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.